Allgemeine Geschäfts Bedingungen

 
  AGB
 
  Auszug aus den allgemeinen Geschäfts Bedingungen der Firma
 
  Akten Office Dieter Rübenstrunk
 
  im Rahmen des Dokumenten-Management und Service-Systems
 
 
  I. Allgemeines
 
 
  1. Wir erbringen unsere Leistungen aufgrund der nachstehenden Bedingungen.
     Auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners gelten
     ausschließlich unsere Bedingungen.
 
  2. Unsere Leistungs- und Zahlungsbedingungen gelten nach einem Erstgeschäft
     auch für alle künftigen Geschäfte mit Kunden, ohne dass es eines erneuten
     Hinweises auf unsere Leistungs- und Zahlungsbedingungen bedarf.
 
 
  II. Angebote
 
 
  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend.
 
  2. Von uns beauftragte Vertragsmittler sind nicht befugt, den Kunden mündliche
     oder schriftliche Zusagen zu machen. Änderungen des Vertragstextes oder
     Zusatzabreden können nur durch hierzu schriftlich von uns ermächtigte Personen
     erfolgen.  
 
  3. Preisinformationen in Listen, Katalogen oder auf Datenträgern sind
     unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
 
  4. Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben in unseren Prospekten sind ca.-Angaben.
 
 
  III. Vertragsgestaltung und -abwicklung
 
 
  1. Wir sind berechtigt, Subunternehmer mit der Abwicklung des Vertrages oder von
     Teilen des Vertrages zu beauftragen, wenn diese in gleicher Weise wie wir den
     jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen in tatsächlicher und
     rechtlicher Hinsicht genügen.
 
  2. Wir behalten uns das Recht vor, die Art und Weise der Erbringung unserer
     Leistungen den Entwicklungen der Technik anzupassen, soweit hierdurch der
     vertragswesentliche Kern der mit den Kunden getroffenen Vereinbarung nicht
     abgeändert wird.
 
  3. Wir behalten uns vor, innerhalb einer Frist von sieben Arbeitstagen nach
     Erhalt des uns zur Einlagerung übergebenen Materials dieses ganz oder
     teilweise auf Kosten des Kunden an diesen zurückzusenden, wenn wir der Meinung
     sind, dass das Material nicht lagerfähig ist.
 
  4. Vor der Lagerung sind Gegenstände von besonderem Wert, insbesondere Antiquitäten
     und Kunstgegenstände, ausgeschlossen. Sollen Wertpapiere (Aktien, Anleihen, 
     Fonds-Urkunden, ...) Gründungsakten oder noch laufende Kreditverträge eingelagert 
     werden, bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung.
 
  5. Jede von uns bei Übergabe gefertigte und dem Kunden schriftlich mitgeteilte 
     Beschreibung des Zustandes und der Qualität des uns übergebenen Materials 
     gilt als zutreffend, wenn der Kunde dieser Beschreibung nicht binnen sieben 
     Arbeitstagen nach deren Zugang bei ihm ausdrücklich schriftlich widerspricht.
 
  6. Wir sind nicht zur inhaltlichen Prüfung oder zur Prüfung auf Vollständigkeit 
     der uns von dem Kunden zur Einlagerung/Archivierung übergebenen Unterlagen 
     und Materialien verpflichtet. Wir sind nicht verpflichtet, zu Überprüfen, 
     ob der Kunde berechtigt ist, uns das Material zur Archivierung zu überlassen.
 
  7. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle Umstände und Informationen mitzuteilen, 
     die für eine sachgerechte Lagerung des uns übergebenen Materials erforderlich sind.
 
  8. Der Kunde ist verpflichtet, uns ausdrücklich schriftlich darauf hinzuweisen, 
     falls von dem übergebenen Material eine Gefahr ausgeht oder zukünftig ausgehen kann. 
     Soweit ein solcher Hinweis unterbleibt, ist der Kunde für alle Schäden 
     verantwortlich, die dadurch entstehen, dass sich die von dem Material
     ausgehende Gefahr realisiert.
 
  9. Der Kunde ist verpflichtet, uns nur solches Material zu übergeben, über 
     das er verfügen kann. Wir sind nicht verpflichtet, Verfügungsbefugnis des 
     Kunden über das uns übergebene Material zu überprüfen.
 
 10. Wir werden alle uns übergebenen Materialien streng vertraulich behandeln. 
     Ausnahmsweise dürfen bei Vorliegen eines richterlichen Durchsuchungs- oder 
     Beschlagnahmebeschlusses die in dem Beschluss konkret bezeichneten Materialien 
     den zuständigen Behörden übergeben werden.
 
 11. Sollte dem Kunden versehentlich Material eines anderen Kunden übersandt werden,
     ist er verpflichtet, das Material vertraulich zu behandeln. Er hat uns unverzüglich
     über die Fehlsendung in Kenntnis zu setzen.
 
 12. Sämtliche Transportkosten einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Kosten
     und Gefahr des Kunden. Der Versand erfolgt ohne jede Gewähr; spätestens mit 
     Verlassen des Lagers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen 
     Verschlechterung des Materials auf den Kunden über. Versicherung erfolgt
     auf Wunsch des Kunden und zu seinen Lasten.
 
 13. Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtungen des Kunden
     aus diesem Vertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
 
 
  IV. Preise/Zahlungen
 
 
  1. Kommt es während der Vertragslaufzeit aufgrund technischer oder sonstiger 
     Verbesserungen oder Rationalisierungen in unserem Arbeitsablauf zu Veränderungen 
     unseres Leistungsangebots, so sind wir berechtigt, wenn der Kunde hiervon konkret 
     betroffen ist und er dieses Leistungsangebot in Anspruch nimmt, die vereinbarten 
     Preise dem geänderten Leistungsangebot angemessen anzugleichen. Bezugsgröße sind 
     hierbei unsere jeweils geltenden Standard-Preise bezogen auf den jeweiligen 
     konkreten Vertragsinhalt.
 
  2. Wir sind auch dann zu einer Preisanpassung berechtigt, wenn der Kunde das vertraglich
     vorgesehene Auftragsvolumen deutlich unter- oder überschreitet.
 
  3. Der Kunde hat bei jeden Preisanpassungen das Recht, das Vertragsverhältnis binnen 
     90 Tagen zum übernächsten Quartalsende zu kündigen. Bis zur Vertragsbeendigung gelten 
     die vor der Preisänderungen gültigen Preise. 
 
  4. Zu allen angegebenen Preisen kommt die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am 
     Leistungstage.  
 
  5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, 
     die Gegenforderungen/Gegenansprüche sind bereits rechtskräftig festgestellt oder 
     werden von uns nicht bestritten.
 
  6. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind wir berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 
     8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Bei Rechtsgeschäften, 
     an denen ein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr 
     5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren 
     Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
 
  7. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder 
     Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners sind wir - unbeschadet unserer sonstigen 
     Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu 
     verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unter Berücksichtigung 
     der in Ziff. V. 3. d) genannten Regelung fällig zu stellen.
 
 
  V. Laufzeit/Pfandrechte/Vertragsbeendigung
 
 
  1. Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, falls 
     nicht ein Vertragsteil mindestens 3 Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder
     stillschweigend verlängerten Vertragsdauer das Vertragsverhältnis kündigt.
 
  2. Wir haben für unsere Zahlungsforderungen aus diesem Vertragsverhältnis ein Pfandrecht 
     an den bei uns eingelagerten Materialien des Kunden.
 
  3. Der Vertrag kann beim Vorliegen eines wichtigen Grundes von beiden Vertragsparteien 
     ohne Beachtung einer Frist gekündigt werden. Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn
 
     a) eine der Vertragsparteien die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr 
        Vermögen beantragt;
 
     b) eine der Parteien liquidiert werden soll;
 
     c) eine der Parteien einer wesentlichen Vertragspflicht trotz einer mit 
        Kündigungsdrohung verbundenen angemessenen Fristsetzung innerhalb der gesetzten 
        Frist nicht nachkommt;
 
     d) der Kunde mit der Zahlung einer Rate oder einer Gesamtsumme, die einer Rate 
        entspricht, mehr als drei Monate in Rückstand ist. Bei monatlich zu zahlenden 
        Raten besteht ein Kündigungsgrund, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Raten 
        oder einer Gesamtsumme, die zwei Raten entspricht, in Rückstand ist.
 
  4. In den in Ziff. V. 3. genannten Fällen ist der Kunde nach Kündigung des Vertrages 
     durch uns verpflichtet, sein bei uns gelagertes Material abzuholen. Hierzu werden 
     wir den Kunden unter seiner uns zuletzt mitgeteilten Anschrift unter Hinweis auf 
     die Kündigung und die in V. 5. genannten Folgen der Nichtabholung auffordern und 
     zur Abholung eine Frist von 10 Wochen setzen.
 
  5. Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Abholung nicht nach, so sind wir berechtigt, 
     sein bei uns gelagertes Material zu vernichten. Etwas anderes gilt nur, wenn der 
     Kunde für die Einlagerung des Materials im Voraus gezahlt hat. In diesem Fall 
     sind wir zur Vernichtung erst zu dem Zeitpunkt berechtigt, zu dem das für die 
     Lagerung zu zahlende Entgelt aufgebraucht ist.
 
 
  VI. Gewährleistung
 
 
  1. Material, das der Kunde bei uns archiviert hatte, hat er nach dessen Rückgabe 
     zu untersuchen. Offensichtliche oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare 
     Schäden hat uns der Kunde innerhalb von sieben Kalendertagen nach 
     Übergabe/Ablieferung schriftlich zu rügen.
 
  2. Nicht offensichtliche oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Schäden 
     hat der Kunde innerhalb von sieben Kalendertagen nach Entdeckung, spätestens aber 
     innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe/Ablieferung schriftlich zu rügen.
 
  3. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Haftung unsererseits in keinem Fall in 
     Betracht.
 
 
  VII. Haftung/Schadenersatz
 
 
  1. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten, 
     soweit es sich hierbei nicht um wesentliche Vertragspflichten handelt.
 
  2. Dasselbe gilt für die fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten, soweit 
     hierdurch keine Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bei dem Vertragspartner 
     entstehen. Für den Fall der Verletzung an Leben, Körper und Gesundheit haften 
     wir auch für fahrlässige Pflichtverletzung.
 
  3. Die Haftung ist in den Fällen der grob fahrlässigen Vertragspflichtverletzung durch 
     einfache Erfüllungsgehilfen (nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte) 
     der Höhe nach begrenzt auf dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden 
     Durchschnittsschaden.
 
  4. Unsere Haftung beschränkt sich im Fall der Ziff. 3 auf den nach dem gewöhnlichen Lauf 
     der Dinge zu erwartenden Durchschnittsschaden, höchstens aber auf  einen Betrag 
     von 1,0 Mio. EUR.
 
  5. Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem zu lagernden Gegenstand entstanden 
     sind, sind uns gegenüber ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe 
     Fahrlässigkeit anzulasten ist oder dass wir wegen zugesicherter Eigenschaften haften.
 
  6. Wir haften nicht für dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt oder sonstige 
     Unterlassungen oder Fehler, die auf höherer Gewalt oder Umständen beruhen, die wir 
     nicht zu verantworten haben.
 
  7. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die dem Kunden oder seinen Vertragspartnern 
     dadurch entstehen, daß der Kunde die für ihn geltenden Vorschriften zur Lagerung und 
     Archivierung von Material (insbesondere Fristen) nicht kennt oder nicht beachtet. 
     Die Verantwortlichkeit für die Beachtung der für den Kunden jeweils geltenden 
     gesetzlichen Bestimmungen für die Lagerung und Archivierung von Material ist
     ausschließlich Sache des Kunden.
 
  8. Der Kunde ist verpflichtet, uns von jeglicher Haftung freizustellen, die bei dritten 
     Personen dadurch entstehen, dass der Kunde seinen in Ziff. III. 7. - 9. dieser AGB 
     normierten Pflichten nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
 
 
  VIII. Schlussbestimmungen
 
 
  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich 
     deutsches Recht.
 
  2. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Dinslaken.
 
  3. Ist der Kunde ein Vollkaufmann, so wird hiermit für Streitigkeiten aller Art der 
     ausschließliche Gerichtsstand Dinslaken vereinbart.