Allgemeine Geschäfts Bedingungen
AGB
Auszug aus den allgemeinen Geschäfts Bedingungen der Firma
Akten Office Dieter Rübenstrunk
im Rahmen des Dokumenten-Management und Service-Systems
I. Allgemeines
1. Wir erbringen unsere Leistungen aufgrund der nachstehenden Bedingungen.
Auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners gelten
ausschließlich unsere Bedingungen.
2. Unsere Leistungs- und Zahlungsbedingungen gelten nach einem Erstgeschäft
auch für alle künftigen Geschäfte mit Kunden, ohne dass es eines erneuten
Hinweises auf unsere Leistungs- und Zahlungsbedingungen bedarf.
II. Angebote
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend.
2. Von uns beauftragte Vertragsmittler sind nicht befugt, den Kunden mündliche
oder schriftliche Zusagen zu machen. Änderungen des Vertragstextes oder
Zusatzabreden können nur durch hierzu schriftlich von uns ermächtigte Personen
erfolgen.
3. Preisinformationen in Listen, Katalogen oder auf Datenträgern sind
unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben in unseren Prospekten sind ca.-Angaben.
III. Vertragsgestaltung und -abwicklung
1. Wir sind berechtigt, Subunternehmer mit der Abwicklung des Vertrages oder von
Teilen des Vertrages zu beauftragen, wenn diese in gleicher Weise wie wir den
jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen in tatsächlicher und
rechtlicher Hinsicht genügen.
2. Wir behalten uns das Recht vor, die Art und Weise der Erbringung unserer
Leistungen den Entwicklungen der Technik anzupassen, soweit hierdurch der
vertragswesentliche Kern der mit den Kunden getroffenen Vereinbarung nicht
abgeändert wird.
3. Wir behalten uns vor, innerhalb einer Frist von sieben Arbeitstagen nach
Erhalt des uns zur Einlagerung übergebenen Materials dieses ganz oder
teilweise auf Kosten des Kunden an diesen zurückzusenden, wenn wir der Meinung
sind, dass das Material nicht lagerfähig ist.
4. Vor der Lagerung sind Gegenstände von besonderem Wert, insbesondere Antiquitäten
und Kunstgegenstände, ausgeschlossen. Sollen Wertpapiere (Aktien, Anleihen,
Fonds-Urkunden, ...) Gründungsakten oder noch laufende Kreditverträge eingelagert
werden, bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung.
5. Jede von uns bei Übergabe gefertigte und dem Kunden schriftlich mitgeteilte
Beschreibung des Zustandes und der Qualität des uns übergebenen Materials
gilt als zutreffend, wenn der Kunde dieser Beschreibung nicht binnen sieben
Arbeitstagen nach deren Zugang bei ihm ausdrücklich schriftlich widerspricht.
6. Wir sind nicht zur inhaltlichen Prüfung oder zur Prüfung auf Vollständigkeit
der uns von dem Kunden zur Einlagerung/Archivierung übergebenen Unterlagen
und Materialien verpflichtet. Wir sind nicht verpflichtet, zu Überprüfen,
ob der Kunde berechtigt ist, uns das Material zur Archivierung zu überlassen.
7. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle Umstände und Informationen mitzuteilen,
die für eine sachgerechte Lagerung des uns übergebenen Materials erforderlich sind.
8. Der Kunde ist verpflichtet, uns ausdrücklich schriftlich darauf hinzuweisen,
falls von dem übergebenen Material eine Gefahr ausgeht oder zukünftig ausgehen kann.
Soweit ein solcher Hinweis unterbleibt, ist der Kunde für alle Schäden
verantwortlich, die dadurch entstehen, dass sich die von dem Material
ausgehende Gefahr realisiert.
9. Der Kunde ist verpflichtet, uns nur solches Material zu übergeben, über
das er verfügen kann. Wir sind nicht verpflichtet, Verfügungsbefugnis des
Kunden über das uns übergebene Material zu überprüfen.
10. Wir werden alle uns übergebenen Materialien streng vertraulich behandeln.
Ausnahmsweise dürfen bei Vorliegen eines richterlichen Durchsuchungs- oder
Beschlagnahmebeschlusses die in dem Beschluss konkret bezeichneten Materialien
den zuständigen Behörden übergeben werden.
11. Sollte dem Kunden versehentlich Material eines anderen Kunden übersandt werden,
ist er verpflichtet, das Material vertraulich zu behandeln. Er hat uns unverzüglich
über die Fehlsendung in Kenntnis zu setzen.
12. Sämtliche Transportkosten einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Kosten
und Gefahr des Kunden. Der Versand erfolgt ohne jede Gewähr; spätestens mit
Verlassen des Lagers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung des Materials auf den Kunden über. Versicherung erfolgt
auf Wunsch des Kunden und zu seinen Lasten.
13. Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtungen des Kunden
aus diesem Vertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
IV. Preise/Zahlungen
1. Kommt es während der Vertragslaufzeit aufgrund technischer oder sonstiger
Verbesserungen oder Rationalisierungen in unserem Arbeitsablauf zu Veränderungen
unseres Leistungsangebots, so sind wir berechtigt, wenn der Kunde hiervon konkret
betroffen ist und er dieses Leistungsangebot in Anspruch nimmt, die vereinbarten
Preise dem geänderten Leistungsangebot angemessen anzugleichen. Bezugsgröße sind
hierbei unsere jeweils geltenden Standard-Preise bezogen auf den jeweiligen
konkreten Vertragsinhalt.
2. Wir sind auch dann zu einer Preisanpassung berechtigt, wenn der Kunde das vertraglich
vorgesehene Auftragsvolumen deutlich unter- oder überschreitet.
3. Der Kunde hat bei jeden Preisanpassungen das Recht, das Vertragsverhältnis binnen
90 Tagen zum übernächsten Quartalsende zu kündigen. Bis zur Vertragsbeendigung gelten
die vor der Preisänderungen gültigen Preise.
4. Zu allen angegebenen Preisen kommt die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am
Leistungstage.
5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn,
die Gegenforderungen/Gegenansprüche sind bereits rechtskräftig festgestellt oder
werden von uns nicht bestritten.
6. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind wir berechtigt, Verzugszinsen i.H.v.
8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Bei Rechtsgeschäften,
an denen ein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr
5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
7. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder
Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners sind wir - unbeschadet unserer sonstigen
Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu
verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unter Berücksichtigung
der in Ziff. V. 3. d) genannten Regelung fällig zu stellen.
V. Laufzeit/Pfandrechte/Vertragsbeendigung
1. Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, falls
nicht ein Vertragsteil mindestens 3 Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder
stillschweigend verlängerten Vertragsdauer das Vertragsverhältnis kündigt.
2. Wir haben für unsere Zahlungsforderungen aus diesem Vertragsverhältnis ein Pfandrecht
an den bei uns eingelagerten Materialien des Kunden.
3. Der Vertrag kann beim Vorliegen eines wichtigen Grundes von beiden Vertragsparteien
ohne Beachtung einer Frist gekündigt werden. Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn
a) eine der Vertragsparteien die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr
Vermögen beantragt;
b) eine der Parteien liquidiert werden soll;
c) eine der Parteien einer wesentlichen Vertragspflicht trotz einer mit
Kündigungsdrohung verbundenen angemessenen Fristsetzung innerhalb der gesetzten
Frist nicht nachkommt;
d) der Kunde mit der Zahlung einer Rate oder einer Gesamtsumme, die einer Rate
entspricht, mehr als drei Monate in Rückstand ist. Bei monatlich zu zahlenden
Raten besteht ein Kündigungsgrund, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Raten
oder einer Gesamtsumme, die zwei Raten entspricht, in Rückstand ist.
4. In den in Ziff. V. 3. genannten Fällen ist der Kunde nach Kündigung des Vertrages
durch uns verpflichtet, sein bei uns gelagertes Material abzuholen. Hierzu werden
wir den Kunden unter seiner uns zuletzt mitgeteilten Anschrift unter Hinweis auf
die Kündigung und die in V. 5. genannten Folgen der Nichtabholung auffordern und
zur Abholung eine Frist von 10 Wochen setzen.
5. Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Abholung nicht nach, so sind wir berechtigt,
sein bei uns gelagertes Material zu vernichten. Etwas anderes gilt nur, wenn der
Kunde für die Einlagerung des Materials im Voraus gezahlt hat. In diesem Fall
sind wir zur Vernichtung erst zu dem Zeitpunkt berechtigt, zu dem das für die
Lagerung zu zahlende Entgelt aufgebraucht ist.
VI. Gewährleistung
1. Material, das der Kunde bei uns archiviert hatte, hat er nach dessen Rückgabe
zu untersuchen. Offensichtliche oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare
Schäden hat uns der Kunde innerhalb von sieben Kalendertagen nach
Übergabe/Ablieferung schriftlich zu rügen.
2. Nicht offensichtliche oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Schäden
hat der Kunde innerhalb von sieben Kalendertagen nach Entdeckung, spätestens aber
innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe/Ablieferung schriftlich zu rügen.
3. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Haftung unsererseits in keinem Fall in
Betracht.
VII. Haftung/Schadenersatz
1. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten,
soweit es sich hierbei nicht um wesentliche Vertragspflichten handelt.
2. Dasselbe gilt für die fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten, soweit
hierdurch keine Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bei dem Vertragspartner
entstehen. Für den Fall der Verletzung an Leben, Körper und Gesundheit haften
wir auch für fahrlässige Pflichtverletzung.
3. Die Haftung ist in den Fällen der grob fahrlässigen Vertragspflichtverletzung durch
einfache Erfüllungsgehilfen (nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte)
der Höhe nach begrenzt auf dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden
Durchschnittsschaden.
4. Unsere Haftung beschränkt sich im Fall der Ziff. 3 auf den nach dem gewöhnlichen Lauf
der Dinge zu erwartenden Durchschnittsschaden, höchstens aber auf einen Betrag
von 1,0 Mio. EUR.
5. Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem zu lagernden Gegenstand entstanden
sind, sind uns gegenüber ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit anzulasten ist oder dass wir wegen zugesicherter Eigenschaften haften.
6. Wir haften nicht für dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt oder sonstige
Unterlassungen oder Fehler, die auf höherer Gewalt oder Umständen beruhen, die wir
nicht zu verantworten haben.
7. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die dem Kunden oder seinen Vertragspartnern
dadurch entstehen, daß der Kunde die für ihn geltenden Vorschriften zur Lagerung und
Archivierung von Material (insbesondere Fristen) nicht kennt oder nicht beachtet.
Die Verantwortlichkeit für die Beachtung der für den Kunden jeweils geltenden
gesetzlichen Bestimmungen für die Lagerung und Archivierung von Material ist
ausschließlich Sache des Kunden.
8. Der Kunde ist verpflichtet, uns von jeglicher Haftung freizustellen, die bei dritten
Personen dadurch entstehen, dass der Kunde seinen in Ziff. III. 7. - 9. dieser AGB
normierten Pflichten nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich
deutsches Recht.
2. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Dinslaken.
3. Ist der Kunde ein Vollkaufmann, so wird hiermit für Streitigkeiten aller Art der
ausschließliche Gerichtsstand Dinslaken vereinbart.